Abgeltungssteuer für das Tagesgeldkonto

Seit 2009 gibt es in Deutschland die Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge, die auch bei einem Tagesgeldkonto gilt. Sie wird auf den ersparten Bruttobetrag über dem Sparer-Pauschbetrag erhoben. Dieser liegt bei 801 Euro pro Person (gemeinsam veranlagte Eheleute: 1.602 Euro), es werden der Freibetrag von 750 Euro und der Pauschalbetrag für Werbungskosten von 51 Euro zusammengerechnet.

 

Freistellungsantrag für den Sparer-Pauschbetrag

Wer diesen Sparer-Pauschbetrag beim Tagesgeldkonto in Anspruch nehmen möchte, muss bei der entsprechenden Bank einen Freistellungsantrag stellen. Sollte das schon für ein anderes Konto geschehen sein, was viele Sparer nicht mehr richtig erinnern, so ist das kein Problem: Die Banken gleichen die Freistellungsanträge automatisch untereinander ab. Die Steuer erhebt das Finanzamt als anonyme Quellensteuer direkt an der Quelle der Entstehung, also bei der Bank, bei der das Tagesgeldkonto geführt wird. Der Sparer muss sich außer um seinen Freistellungsantrag um nichts kümmern, die Bank führt die Steuer automatisch und anonym ab.
 

Höhe der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 %, hinzu kommen der Kirchensteuersatz und der Solidaritätszuschlag. Die beiden letztgenannten Steuerarten werden auf den Steuersatz der Abgeltungssteuer erhoben, die Kirchensteuer unterscheidet sich zudem nach Bundesland oder überhaupt nach der Kirchensteuerpflicht des Sparers. Die Rechnung ist recht kompliziert, denn die Kirchensteuer verringert die Bemessungsgrundlage, während der Solidaritätszuschlag auf diese Bemessungsgrundlage nach Abzug der Kirchensteuer erhoben wird. Es entstehen dadurch je nach Kirchensteuerpflicht Steuersätze zwischen 26,375 % bis 27,9951 %, wobei der niedrigste Steuersatz für Personen ohne Kirchensteuerpflicht und der höchste für Personen mit 9,0 % Kirchensteuer gilt (bei 8,0 % Kirchensteuer sind es insgesamt 27,8186 % Abgeltungssteuer).
 

Steuergerechtigkeit der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer liegt teils über und teils unter dem persönlichen Einkommensteuersatz eines Privatanlegers, jedoch wird sie in der exakten Höhe erhoben. Diejenigen Anleger, die eigentlich höhere Steuern zahlen, generieren Vorteile, die anderen zahlen etwas mehr an Abgeltungssteuer gegenüber ihren sonstigen Steuern, können diese Steuer jedoch auf Antrag an ihren persönlichen Steuersatz anpassen lassen. Dieser Mühe unterziehen sich nur sehr wenige Sparer mit einem Tagesgeldkonto, denn es ist immer zu beachten: Es handelt sich um die Abgeltungssteuer auf den Zinsgewinn. Wenn also ein Tagesgeldkonto jährlich 1,2 % Zinsen abwerfen sollte (vergleichen Sie selbst mit einem Tagesgeldrechner), so sind es nach Entrichtung der Abgeltungssteuer noch rund 0,93 % netto an Zinsen. Auch angesichts des Sparer-Pauschbetrages sind in der Regel nur sehr geringe Steuern auf das Tagesgeldkonto zu zahlen. Wenn dort beispielsweise 100.000 Euro mit einem Satz von 1,0 % verzinst würden, so ergäbe sich eine Abgeltungssteuer auf den Zinsgewinn von 1.000 Euro minus Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro = 199 Euro mal rund 27 % = rund 54 Euro Abgeltungsteuer gegenüber dem verbleibenden Gewinn von 946 Euro.
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