Finanzen 2016 - Änderungen im neuen Jahr

Wie in jedem Jahr treten auch 2016 neue Regeln und Gesetze in Kraft, die unsere Finanzen betreffen. Die Daten für das Inkrafttreten dieser Regeln verteilen sich über das Jahr 2016 und stehen teilweise noch nicht endgültig fest. Einige entlasten, andere belasten die Bürgerinnen und Bürger.

Änderungen beim Konto

Die Kontoverwaltung, die Gebühren, die Dispozinsen und die Bewilligung von Konten (Stichwort: “Jedermann-Konto”) sind Neuregelungen des Jahres 2016. Im Überblick:

  • IBAN-Pflicht und BIC-Eliminierung: Die IBAN ersetzt nun die Kontonummer, ab 1. Februar ist sie zwingend (bislang optional). Bestehende Dauer­aufträge stellen Banken automatisch um. Die BIC fällt hingegen vollkommen weg, schon bislang war sie für viele Inlandsüberweisungen unnötig.
  • Jedermann-Konto: Das Jedermann- oder Basiskonto dürfte ab dem Frühjahr 2016 auch für Obdachlose oder Asylsuchende überall erhältlich sein. Die Bundesrepublik setzt damit eine EU-Richtlinie um, theoretisch hätte sie damit bis zum 18. September 2016 Zeit. Doch der Gesetzesentwurf wurde schon im Dezember 2015 verabschiedet, er muss nur noch durch den Bundesrat.
  • Kontogebühren und Dispozinsen: Banken müssen künftig ihre Kosten viel transparenter kommunizieren. Vor allem bei überzogenem Dispo - durchschnittlich 75 % über sechs Monate - muss die Bank dem Kunden eine kostengünstigere Alternative anbieten. Das wäre eine Umschuldung mit einem normalen Verbraucherkredit zu niedrigen Zinsen.

Steuern 2016

Es gibt verschiedene Entlastungen, unter anderem wird die kalte Progression leicht abgemildert. Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer steigt auf 8.652 Euro (Steigerung um 180 Euro). Den Spitzensteuersatz (42 %) zahlen Gutverdiener künftig erst ab 53.366 Euro Jahreseinkommen, die Steigerung beträgt 784 Euro. Alle genannten Werte gelten für je eine Person, für gemeinsam veranlagte Paare gilt das Doppelte. 180 Euro können Steuerzahler künftig mehr als außergewöhnliche Belastung von Unterhaltszahlungen absetzen (insgesamt 13.805 Euro). Vorsorgeaufwendungen für die Rente werden ab 2016 zu 82 % berücksichtigt (bis 2015: 80 %). Der Höchstbetrag steigt auf 22.767 Euro von bisher 22.172 Euro. Der Freistellungsauftrag für Sparer ist ab 2016 nur mit Steuer-ID gültig.

Finanzen für die Familie 2016

Das Kindergeld steigt um zwei Euro pro Kind und Monat, im Einzelnen:

  • Kind 1 + 2: je 190 Euro
  • Kind 3: 196 Euro
  • Kind 4 und weitere: je 221 Euro

Die Steuer-ID von Kind und Kindergeld beziehendem Elternteil muss der Familienkasse mitgeteilt werden. Es gibt bislang (Januar 2016) keinen festen Termin dafür. Die Kasse wird sich bei säumigen Eltern schriftlich melden. Der Gesamtfreibetrag erhöht sich auf 4.608 Euro jährlich, der Kinderfreibetrag um 96 Euro, die Summe aller Freibeträge beträgt 7.248 Euro pro Kind.

Geldanlage 2016

Die Zinsen bleiben durch die EZB-Politik niedrig, Sparer werden mit kurzfristigen Geldern (Tagesgeld, Festgeld bis ein Jahr) kaum eine Rendite deutlich über der Inflationsrate erwirtschaften. Längerfristiges Festgeld kann sich lohnen, manche Banken bieten interessante Kombimodelle aus Tages- und Festgeld an.

Bildungs-Finanzen 2016

Das Meister-BAföG steigt auf 760 Euro monatlich für Alleinstehende (bisher: 697 Euro), auch für Studenten und Schüler gibt es mehr: Das BAföG steigt um sieben Prozent, der Freibetrag auf das Elterneinkommen ebenfalls um sieben Prozent, wodurch es mehr Anspruchsberechtigte geben wird.

Sozialabgaben 2016

Zwar bleibt der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenkasse stabil (14,6 Prozent auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber verteilt), doch einige Kassen erhöhen die Zusatzbeiträge. Diese zahlen Arbeitnehmer allein. Die durchschnittliche Steigerung beträgt 0,2 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt nun bei 1,1 %. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt von 4.125 Euro auf 4.237,50 Euro monatlich. Auch Erhöhungen der Bemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge gibt es, im Westen auf 6.200 Euro, im Osten auf 5.400 Euro.

Finanzen 2016: Rente, Hartz IV und Porto

Die Renten werden steigen, wahrscheinlich um 5,0 % im Osten und 4,4 % im Westen. Der Hartz IV Regelsatz steigt um fünf Euro für Alleinstehende und vier Euro für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft, das Wohngeld steigt auf 186 Euro. Das Briefporto erhöht sich auf 70 Cent (Inland) bzw. 90 Cent (Ausland).

© 2015 Wirtschaft und Finanzen | Designed by Hurricane Media