Raus aus der PKV mit über 55

Junge gesunde Menschen mit hohem Einkommen entscheiden sich häufig für eine private Krankenversicherung. Zum einen sind die Beiträge für Vielverdiener meist niedriger als bei der gesetzlichen Versicherung, da sie nicht direkt ans Einkommen gekoppelt sind und zum anderen beinhaltet das private Versicherungspaket attraktive Zusatzleistungen. Doch dann im hohen Alter kommt für viele das böse Erwachen: Denn der PKV-Beitrag bemisst sich nach dem Lebensalter. Schließlich steigt mit den Jahren das Risiko einer Erkrankung. Für einen Wechsel ist es dann oft zu spät.

Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung bis 55

krankenversicherung© Thomas Siepmann / pixelio.deUm zurück in die GKV zu gelangen, muss derjenige, der den Wechsel anstrebt, wieder versicherungspflichtig werden. Das heißt, dass sein Einkommen mindestens für ein Jahr unter die gesetzlich vorgeschriebene Grenze fallen muss. Außerdem muss der Wechsler in den letzten 5 Jahren pflichtversichert gewesen sein und er muss unter 55 Jahre alt sein. Damit soll verhindert werden, dass Privatversicherte in jungen Jahren die Vorteile von niedrigen Beiträgen nutzen und dann, wenn es teurer wird, schnell in die gesetzliche Versicherung wechseln und die Kosten an den Staat delegieren.

 

Wechselmöglichkeiten nach Überschreiten der Altersgrenze

Was aber tun, wenn die Beiträge zu hoch werden und das 55. Lebensjahr schon vollendet wurde? Dann ist guter Rat teuer. Normalerweise ist ein Wechsel vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Nur über eine Familienversicherung kann eine Rückkehr gelingen, wenn der eigene Partner gesetzlich versichert ist. Denn normalerweise muss in einer privaten Versicherung jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag leisten. Um Teil der Familienversicherung werden zu können, darf das Monatseinkommen des Wechslers einen Betrag von 375 Euro nicht übersteigen. So kann der Wechsel doch noch gelingen. Einen letzten Ausweg könnte eine europäische Verordnung aus dem Jahr 1971 bieten. Hier wurde indirekt festgelegt, dass in Deutschland auch ein Wechsel nach dem 55. Lebensjahr möglich ist. Bei einem Versuch auf dieser Strecke sollte allerdings unbedingt ein Anwalt zu Rate gezogen werden, der sich sehr gut mit Sozialrecht auskennt.  

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