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Auch im Jahr 2020 gibt es wieder Änderungen bei den Steuern und Sozialabgaben. Wir fassen die wesentlichen Punkte zusammen.
Entlastung der Betriebsrentner
Die meisten Betriebsrentner freuen sich zum Jahresbeginn 2020 über eine Entlastung bei den Beiträgen zur Krankenversicherung. Wer als Rentner in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt, profitiert von der Umwandlung der früheren Freigrenze in einen Freibetrag. Dieser liegt ab dem laufenden Jahr 2020 bei 159,25 Euro. Nur für die darüber hinausgehende Rente sind ab sofort Beiträge zu bezahlen.

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Das neue Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) wurde am 23. Juni 2017 beschlossen und im BGBl. I S. 1682 veröffentlicht. Es sieht vor, durch erhöhte Transparenz, erweiterte Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen und weiteren Parteien sowie neue Ermittlungsbefugnisse von Finanzbehörden Gelder bei Domizilgesellschaften besser ermitteln zu können. Das Gesetz enthält noch weitere Änderungen und Neuerungen. Es gab auch Anpassungsbedarf beim Steuerberatungsrecht und bei direkten Steuern. EuGH-Urteile und Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission erzwangen diese Gesetzesänderungen.

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Der Bundesrat hat am 12.05.2017 dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt, das zuvor der Bundestag beschlossen hatte. Von dem Gesetz werden KMU und unter diesen viele kleinere Handwerksbetriebe besonders profitieren. Das Gesetz trägt seinen Namen, weil das erste Gesetz dieser Art schon im Juli 2015 in Kraft trat.

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Der Bundestag hat die Anhebung der Grenze für eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV auf 250 Euro erhöht (vorher: 150 Euro). Die Regelung gilt rückwirkend für alle Rechnungen, die seit dem 01.01.2017 ausgestellt wurden. Die Einführung der Regelung hatte sich verzögert, weil die neue Höhe zwischen den Koalitionsparteien zunächst noch strittig war: Angedacht waren zunächst 200 Euro. Die längst überfällige Anpassung bringt für die Unternehmen viele Vorteile mit sich, die häufig vorkommende Barumsätze besonders beim Handel mit täglich benötigten Waren (Benzinquittungen, Druckerpatronen etc.) nicht mit einer komplizierten Rechnung belegen möchten.
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Zum 1. Januar 2017 sind zahlreiche neue Gesetze und Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Sie betreffen Unternehmer, Sparer, Familien, Senioren und Steuerzahler.
Gesetzesänderungen für Unternehmer
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in Deutschland auf 8,84 €/h (vorher: 8,50). Die Steigerung wurde durch die Mindestlohnkommission ausgehandelt, in der Vertreter von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden den Kompromiss erzielten. Eine weitere Änderung für Unternehmer ist technischer Natur: Elektronische Ladenkassen werden ab 2017 zur Pflicht. Diese können Einzeldaten speichern und ermöglichen einen Datenexport. Es hatte von 2010 an eine Übergangsregel für die Einführung dieser Kassenmodelle gegolten, die am 31.12.2016 auslief. Wer die alten, nicht-elektronischen Kassen weiter verwendet, riskiert eine für ihn negative Steuerschätzung des Finanzamts. Der steuerfreie Gehaltsanteil der bAV steigt für Unternehmer im Zuge der höheren Beitragsbemessungsgrenze. Der auf diese Weise geförderte Höchstbetrag liegt nun bei 3.048 Euro jährlich, weitere 1.800 Euro können unter bestimmten Bedingungen hinzukommen. Des Weiteren müssen Unternehmer bundesweit nur im Jahr 2017 einen zusätzlichen Feiertag beachten, den 31. Oktober (500. Jahrestag des Anschlags der Luther-Thesen).
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Wie in jedem Jahr treten auch 2016 neue Regeln und Gesetze in Kraft, die unsere Finanzen betreffen. Die Daten für das Inkrafttreten dieser Regeln verteilen sich über das Jahr 2016 und stehen teilweise noch nicht endgültig fest. Einige entlasten, andere belasten die Bürgerinnen und Bürger.
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Investmentfonds bündeln Anlagen zum Beispiel in mehrere Aktien oder Rohstoffwerte, in Immobilien oder auch Schiffsbeteiligungen, des Weiteren nach Themen und Regionen. Es gibt zahllose Konstruktionen, die eines gemeinsam haben: Durch die Diversifizierung innerhalb des Fonds streuen die Anleger ihr Risiko. Sehr viele Investmentfonds werden gemanaged, was eine zusätzliche Sicherheit durch die Expertise von Finanzprofis bringt. Daher gelten Investmentfonds gerade in den gegenwärtigen Zeiten (Frühjahr 2015) bei sehr niedrigen Kapitalmarktzinsen als ideale Altersvorsorge. Nachteilig ist das generelle Risiko: Einen festen Zinssatz gibt es auf die Anlage nicht, es können im Gegenteil auch Verluste eintreten. Bevor die Vor- und Nachteile konkret beleuchtet werden, wollen wir noch einen konkreteren Blick auf die Investmentfonds werfen.
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Seit 2009 gibt es in Deutschland die Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge, die auch bei einem Tagesgeldkonto gilt. Sie wird auf den ersparten Bruttobetrag über dem Sparer-Pauschbetrag erhoben. Dieser liegt bei 801 Euro pro Person (gemeinsam veranlagte Eheleute: 1.602 Euro), es werden der Freibetrag von 750 Euro und der Pauschalbetrag für Werbungskosten von 51 Euro zusammengerechnet.

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Online Banking gibt es seit den frühen 1980er Jahren, es war damals allerdings wegen der Kosten nur wenigen Firmen oder vermögenden Privatpersonen zugänglich. Seither haben die Banken die entsprechenden Werkzeuge zunehmend entwickelt. Über 50 Millionen Menschen nutzen heute das Online Banking, wobei über 50% aller Girokonten für das Online Banking freigeschaltet sind. Eine spannende Entwicklung, die auch in einer Infographik anschaulich dargestellt wurde.

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Die Deutschen sparen gern, das wurde ihnen auch über Jahrzehnte stets empfohlen. Die Sparquote ist zwar 2013 mit 8,5 % auf ein Zwölf-Jahres-Tief gefallen, doch noch immer liegen rund 1,2 Billionen Euro auf deutschen Sparbüchern, Tages- und Festgeldkonten. Das ist nicht viel weniger als die Staatsverschuldung, die am 16. Februar 2014 laut Schuldenuhr (ein inoffizielles Instrument des Bundes der Steuerzahler) bei 2,13 Billionen Euro liegen soll. Die Spargläubigkeit der Bundesbürger kostet diese jedoch inzwischen reales Geld, denn die meisten der Sparanlagen - darunter fast alles, was auf Tagesgeldkonten liegt, und praktisch jedes Sparbuchguthaben - wird inzwischen unter der Inflationsrate verzinst. Der Schaden für die Sparer geht in die Milliarden.
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