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Ab dem 9. Oktober 2025 müssen alle Banken im SEPA-Raum Echtzeit-Überweisungen anbieten – rund um die Uhr, in Sekunden und mit neuen Sicherheitsregeln. Doch die schnelle Zahlung bringt auch höhere Risiken bei Fehlüberweisungen mit sich.

Banken müssen Instant Payments anbieten und Empfänger überprüfen

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt eine grundlegende Änderung im europäischen Zahlungsverkehr in Kraft: Alle Banken im SEPA-Raum werden verpflichtet, nicht nur den Empfang, sondern auch den Versand von Echtzeit-Überweisungen anzubieten. Die Neuregelung bringt erhebliche Vorteile für Verbraucher, erhöht jedoch gleichzeitig die Risiken bei unachtsamen Transaktionen.

Sekundenschnelle Transaktionen rund um die Uhr

Die wesentlichen Merkmale der Instant Payments:

  • Überweisungen erscheinen innerhalb von 10 Sekunden auf dem Empfängerkonto
  • Verfügbarkeit an 365 Tagen im Jahr, einschließlich Wochenenden und Feiertagen
  • Sofortige Zahlungsbestätigung für Händler, was zu schnelleren Lieferzeiten führt
  • Möglichkeit, dringende Zahlungen auch außerhalb der Bankgeschäftszeiten zu tätigen

Ampelsystem zur Empfängerüberprüfung

Mit der neuen Verordnung wird zudem ein verpflichtender Empfängerabgleich eingeführt. Banken müssen bei jeder SEPA-Überweisung in Euro den angegebenen Namen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber abgleichen. Dafür kommt ein dreistufiges Ampelsystem zum Einsatz:

  • Grün: Vollständige Übereinstimmung zwischen angegebenem Namen und IBAN
  • Gelb: Geringfügige Abweichungen (z.B. Tippfehler), korrekter Kontoinhaber wird angezeigt
  • Rot: Keine Übereinstimmung feststellbar

Kunden können Überweisungen auch bei gelber oder roter Warnung freigeben, tragen dann jedoch das volle Risiko.

Geografische Einschränkungen beachten

Die Regelung gilt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), umfasst also alle EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Wichtig für Verbraucher: Bei Überweisungen nach Großbritannien oder in die Schweiz findet kein Empfängerabgleich statt, was das Risiko fehlgeleiteter Zahlungen erhöht.

Kaum Rückholmöglichkeiten bei Fehlüberweisungen

Die Kehrseite der Geschwindigkeit: Einmal ausgeführte Echtzeit-Überweisungen sind praktisch nicht mehr rückholbar. Ein Urteil des Landgerichts Frankenthal vom Oktober 2024 verdeutlicht die Problematik: Selbst bei Betrugsopfern muss die Bank das Geld nicht erstatten, wenn die Überweisung ordnungsgemäß autorisiert wurde.

Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland warnt: "Echtzeitüberweisungen sind bequem, aber riskant. Kunden sollten sie nur nutzen, wenn sie den Empfänger sicher kennen und Warnhinweise der Bank ernst nehmen."

Schutzmaßnahmen für Verbraucher

Experten empfehlen folgende Sicherheitsvorkehrungen:

  • Zwei-Faktor-Authentifizierung konsequent nutzen
  • Namen und IBAN vor jeder Transaktion sorgfältig prüfen
  • Warnhinweise der Bank nicht ignorieren
  • Persönliche Höchstbeträge für Instant Payments festlegen
  • Keine sensiblen Daten (TAN, PIN, Passwörter) telefonisch oder per E-Mail weitergeben
  • Ausschließlich über offizielle Bankkanäle einloggen
  • Kontobewegungen regelmäßig kontrollieren

Die neuen Regelungen bringen mehr Geschwindigkeit und Komfort in den Zahlungsverkehr, erfordern jedoch ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein der Verbraucher, da Fehler deutlich schwerwiegendere Konsequenzen haben können als bei herkömmlichen Überweisungen.

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