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Der GKV-Spitzenverband verklagt den Bund auf 10 Milliarden Euro, weil gesetzliche Krankenkassen nach eigenen Angaben fast allein für die Gesundheitskosten von Bürgergeld-Beziehenden aufkommen müssen.
Der GKV-Spitzenverband hat eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um eine finanzielle Entlastung bei der Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Empfängern zu erwirken. Die Krankenkassen fordern 10 Milliarden Euro vom Bund, da sie nach eigenen Angaben nahezu vollständig auf den Kosten für die medizinische Versorgung dieser Personengruppe sitzen bleiben.
"Die Bundesregierung scheint die Augen vor dieser sozialpolitischen Ungerechtigkeit zulasten der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber zu verschließen", kritisiert Susanne Wagenmann, Co-Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Ihr Kollege Uwe Klemens ergänzt: "Würden wir das Geld bekommen, müssten wir die Beiträge nicht erhöhen."
Die Klage richtet sich konkret gegen die für Herbst 2025 erwarteten Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) für das Jahr 2026. Der GKV-Spitzenverband sieht in der aktuellen Praxis einen rechtswidrigen Eingriff in die finanzielle Selbstständigkeit der Sozialversicherungsträger und einen Verstoß gegen die Zweckbindung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Kassen argumentieren, dass der Bund für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeld-Empfängern nicht die vollen Kosten erstattet. Dadurch müssen alle 75 Millionen gesetzlich Versicherten höhere Beiträge zahlen, um diese Finanzierungslücke auszugleichen.
Seit 1970 sind die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen von 8,2 auf heute durchschnittlich 17,1 Prozent gestiegen. Andreas Storm, Chef der DAK-Gesundheit, warnt bereits vor einem "Beitrags-Tsunami" zum Jahreswechsel, sollte keine Lösung gefunden werden.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind im ersten Halbjahr laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) um 7,8 Prozent auf 176,8 Milliarden Euro gestiegen. Gleichzeitig nehmen die Kassen deutlich weniger ein als sie ausgeben, obwohl die Beiträge zuletzt erhöht wurden.
Die steigenden Ausgaben liegen nicht nur an der Versorgung von Bürgergeld-Empfängern. Hauptursachen sind:
Der Bundesrechnungshof fordert die Regierung auf, schnell ein Konzept zur langfristigen Stabilisierung der Kassenfinanzen zu erarbeiten. Andernfalls würden die Zusatzbeiträge in den kommenden Jahren so stark steigen, dass ein wirtschaftlicher Aufschwung gefährdet wäre.
Zuständig für das Klageverfahren ist das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
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