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Ab Januar 2026 müssen rund 7,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland mit höheren Sozialbeiträgen rechnen. Grund ist die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, die vor allem Gutverdiener stärker belastet.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen belasten Gutverdiener

Die Bundesregierung wird in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Verordnung zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen ohne weitere Aussprache beschließen. Die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegte Regelung führt ab Januar 2026 zu höheren Abgaben für rund 7,6 Millionen Beschäftigte.

Konkrete Änderungen bei den Beitragsbemessungsgrenzen:

  • Rentenversicherung: Anstieg von 8.050 Euro auf 8.450 Euro monatlich
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Erhöhung von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro monatlich

Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Schwelle bleibt beitragsfrei.

Betroffene Personengruppen:

  • Etwa 2,1 Millionen Angestellte zahlen höhere Rentenbeiträge
  • Rund 5,5 Millionen Beschäftigte müssen mit steigenden Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung rechnen

Die Verordnung hat bereits die Zustimmung aller Ministerien im regierungsinternen Koordinierungsverfahren erhalten. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss tritt die Regelung in Kraft, eine Zustimmung des Bundestages ist nicht erforderlich.

Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen erfolgt regelmäßig und orientiert sich an der Entwicklung der Durchschnittseinkommen. Für Gutverdiener bedeutet die Anhebung eine spürbare Mehrbelastung ab dem kommenden Jahr.

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