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Ab Januar 2026 müssen rund 7,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland mit höheren Sozialbeiträgen rechnen. Grund ist die geplante Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, die vor allem Gutverdiener stärker belastet.
Die Bundesregierung wird in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Verordnung zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen ohne weitere Aussprache beschließen. Die von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegte Regelung führt ab Januar 2026 zu höheren Abgaben für rund 7,6 Millionen Beschäftigte.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Schwelle bleibt beitragsfrei.
Die Verordnung hat bereits die Zustimmung aller Ministerien im regierungsinternen Koordinierungsverfahren erhalten. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss tritt die Regelung in Kraft, eine Zustimmung des Bundestages ist nicht erforderlich.
Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen erfolgt regelmäßig und orientiert sich an der Entwicklung der Durchschnittseinkommen. Für Gutverdiener bedeutet die Anhebung eine spürbare Mehrbelastung ab dem kommenden Jahr.
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