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Die vom Bundeskabinett am 10. September verabschiedete Steuerreform bringt ab Januar 2026 signifikante Entlastungen für Arbeitnehmer mit kleinen und mittleren Einkommen. Der Fokus liegt dabei auf verbesserten Pendlerpauschalen, Gastronomie-Mehrwertsteuersenkungen und landwirtschaftlichen Entlastungen.

Pendlerpauschale steigt flächendeckend auf 38 Cent

Die wichtigste Neuerung betrifft Berufspendler: Ab 2026 können für jeden Kilometer des Arbeitswegs einheitlich 38 Cent steuerlich geltend gemacht werden. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt beziffert den finanziellen Vorteil konkret:

  • Bei 10 km Arbeitsweg: 176 Euro zusätzliche Werbungskosten pro Jahr
  • Bei 20 km Arbeitsweg: 352 Euro zusätzliche Werbungskosten pro Jahr

Die steuerliche Entlastung greift allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag überschritten wird. Die Regelung gilt auch für berufstätige Rentner sowie bei doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten.

Mobilitätsprämie wird dauerhaft verankert

Parallel zur erhöhten Pendlerpauschale soll die Mobilitätsprämie entfristet werden. Diese unterstützt Geringverdiener, die keine oder kaum Steuern zahlen, aber regelmäßig pendeln müssen. Davon profitieren insbesondere Minijobber und Teilzeitkräfte im Ruhestand.

Gastronomie: Mehrwertsteuersatz sinkt wieder auf 7 Prozent

Für Speisen in der Gastronomie gilt ab 2026 erneut der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Die Regelung umfasst:

  • Restaurants und Gaststätten (nur Speisen)
  • Imbissbetriebe
  • Catering-Dienste
  • Schul- und Klinikverpflegung

Getränke bleiben weiterhin vom regulären Steuersatz erfasst. Ob und in welchem Umfang die Preissenkungen an Verbraucher weitergegeben werden, liegt in der Entscheidung der Betriebe.

Landwirtschaftliche Entlastung durch Agrardiesel-Rückvergütung

Landwirtschaftliche Betriebe erhalten wieder eine Rückvergütung auf Agrardiesel in Höhe von 21,48 Cent pro Liter. Die Maßnahme zielt auf wirtschaftliche Stabilität im ländlichen Raum ab und könnte indirekt durch Preisstabilität bei regionalen Lebensmitteln auch Rentnern zugutekommen.

Hintergrund der Steuerreform

Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde nach Angaben der Steuerberatungskanzlei Riehm am 10. September durch das Bundeskabinett beschlossen. Die konkreten Umsetzungsdetails, etwa bei der Auszahlung der Mobilitätsprämie, werden in den kommenden Monaten festgelegt.

Die Reformmaßnahmen sind Teil eines größeren Pakets zur gezielten Entlastung von Geringverdienern und der Mittelschicht, das 2026 in Kraft treten wird.

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