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Bleiben Sie informiert über die wichtigsten Entwicklungen in Wirtschaft, Märkten und Geldpolitik – verständlich erklärt und mit Relevanz für Ihren Alltag und Ihre Finanzen.
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Die Kryptowährung Bitcoin verzeichnet einen deutlichen Kursrückgang, nachdem neu veröffentlichte Dokumente aus den sogenannten Epstein-Akten eine mögliche Verbindung zwischen dem verstorbenen Straftäter Jeffrey Epstein und frühen Bitcoin-Entwicklern aufzeigen. Die Enthüllungen lösten Turbulenzen im Kryptomarkt aus, der sich gerade erst von einem vorherigen Einbruch erholt hatte.
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Leitzins wie erwartet unverändert bei 2,0 Prozent belassen. Trotz eines deutlichen Rückgangs der Inflationsrate von 2,3 auf 1,7 Prozent im Januar sehen die Währungshüter bislang keinen belastbaren Trend für eine geldpolitische Kursänderung.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist darauf hin, dass freiwillige Beitragszahlungen für das Jahr 2025 nur noch bis zum 31. März 2026 möglich sind. Diese Option richtet sich besonders an Selbstständige und Personen mit Lücken in ihrer Erwerbsbiografie, die ihre Rentenansprüche gezielt aufbauen oder erhöhen möchten.
Die als Zielmarke oft genannte gesetzliche Bruttorente von 2000 Euro reicht für einen sorgenfreien Ruhestand in vielen Fällen nicht aus. Besonders Mieter in Ballungsräumen benötigen deutlich höhere Beträge, um ihren Lebensstandard zu sichern.
Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (durchschnittlich 12,35 bis 12,95 Prozent) sowie möglicher Steuern bleiben von 2000 Euro brutto lediglich 1600 bis 1750 Euro netto übrig. Bei steigenden Wohnkosten ist dieser Betrag oft unzureichend.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen haben einen neuen Höchststand erreicht. In den ersten neun Monaten 2025 flossen bereits 14,1 Milliarden Euro in Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Vor diesem Hintergrund fordert der CDU-Wirtschaftsrat eine stärkere Eigenbeteiligung der Patienten.
Die anstehenden regulatorischen Änderungen im Februar 2026 betreffen insbesondere Rentner, Solaranlagenbetreiber und Reisende. Für viele Bürger bedeuten die Neuregelungen finanzielle Einbußen.
Die Bundesregierung steht kurz vor einer grundlegenden Reform des Arbeitszeitgesetzes, die den gesetzlich verankerten Acht-Stunden-Tag durch eine flexiblere wöchentliche Arbeitszeitregelung ersetzen soll. Die Neuregelung zielt primär auf Branchen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten ab, insbesondere das Gastgewerbe und die Tourismusbranche.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Mieter mit der Untervermietung von Wohnraum keinen Profit erzielen dürfen. Im verhandelten Fall hatte ein Berliner Mieter von seiner Untermieterin 962 Euro verlangt, während er selbst nur 460 Euro Kaltmiete zahlte - eine Differenz von mehr als 100 Prozent.
Die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland könnten ohne grundlegende Reformen bis 2035 auf nahezu 50 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen steigen. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) im Auftrag der DAK hervor. Bereits heute liegt die Abgabenlast bei historisch hohen 42,6 Prozent.
Der aktuelle Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels zur Abschaffung des Teilzeitrechts hat die Debatte um flexible Arbeitszeitmodelle neu entfacht. Während mehr als die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten laut einer YouGov-Umfrage von 2025 lieber in Teilzeit arbeiten würde, soll der Rechtsanspruch künftig möglicherweise nur noch bei besonderen Begründungen wie Kindererziehung oder Pflegeaufgaben gelten.
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