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Die Verbraucherzentrale Sachsen (vzs) hat eine Unterlassungsklage gegen die Commerzbank beim Oberlandesgericht Frankfurt eingereicht. Der Vorwurf: Deutschlands zweitgrößte Privatbank ignoriere ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) und erhebe seit Mai 2025 erneut Negativzinsen auf Guthaben ab 50.000 Euro.
"Die Bank verzichtet darauf, die Negativzinsen transparent in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen und informiert Kunden lediglich durch ein unauffälliges Schreiben über die neue 'Entgeltinformation'", erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Commerzbank weist die Vorwürfe entschieden zurück: "Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen ist im Ergebnis falsch. Die Commerzbank erhebt bereits seit Mitte 2022 kein Verwahrentgelt mehr", teilt ein Banksprecher mit.
Besonders problematisch sei laut Verbraucherschützern die Berechnungsmethode des Verwahrentgelts:
"Es ist nicht ersichtlich, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten die Bank die Kontostände erfasst", kritisiert Hummel. "Das sind jedoch wesentliche Informationen für eine transparente Zinsberechnung."
Der Bundesgerichtshof hatte im Februar 2025 entschieden, dass Negativzinsen auf Spar- und Tagesgeldkonten grundsätzlich unzulässig sind. Bei Girokonten dürfen Banken nur dann Verwahrentgelte erheben, wenn die Konditionen transparent vereinbart wurden (Az. XI ZR 183/23).
Parallel zur Unterlassungsklage bereitet die Verbraucherzentrale eine Sammelklage vor. Betroffene Kunden können sich beteiligen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Interessierte Kunden können sich über die Website der Verbraucherzentrale Sachsen für die Sammelklage anmelden.
Die juristische Auseinandersetzung wird nun zeigen, ob die von der Commerzbank gewählte Methode zur Erhebung von Verwahrentgelten mit dem BGH-Urteil vereinbar ist oder ob betroffene Kunden mit Rückzahlungen rechnen können.
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