Aktuelles aus Wirtschaft & Finanzen
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Die anstehenden regulatorischen Änderungen im Februar 2026 betreffen insbesondere Rentner, Solaranlagenbetreiber und Reisende. Für viele Bürger bedeuten die Neuregelungen finanzielle Einbußen.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt zum 1. Februar planmäßig um ein Prozent. Anlagenbetreiber, die im Februar ihre Systeme in Betrieb nehmen, erhalten für überschüssigen Strom nur noch 7,78 Cent/kWh statt bisher 7,86 Cent/kWh. Bei vollständiger Netzeinspeisung reduziert sich die Vergütung von 12,47 auf 12,35 Cent/kWh.
Die halbjährliche Absenkung zum 1. Februar und 1. August ist Teil des bestehenden Fördermechanismus. Laut Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche steht die fixe Einspeisevergütung jedoch vor dem Aus - 2026 soll das letzte Jahr mit dieser Förderform sein.
Für Rentenbezieher wirkt sich die zum Jahreswechsel erfolgte Erhöhung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge von 2,5 auf 2,9 Prozent erstmals bei der Februar-Auszahlung aus. Der Grund für die verzögerte Wirkung liegt im zweimonatigen Nachlauf der Beitragsanpassungen. Da ein Teil der Renten vorschüssig gezahlt wird, erhalten viele Rentner bereits Ende Februar weniger Geld überwiesen. Die Bruttorente bleibt zwar unverändert, durch die höheren Abzüge sinkt jedoch der Nettobetrag.
Für Unternehmen stehen im Februar wichtige Stichtage an. Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2025 müssen bis zum 28. Februar 2026 an das Finanzamt übermittelt werden. Versäumnisse können zu Rückfragen der Finanzbehörden und administrativem Mehraufwand führen.
Betriebe, die der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft angehören, müssen bis zum 16. Februar ihre Entgeltmeldungen für 2025 einreichen. Bei Nichteinhaltung drohen Schätzungen der Bruttolöhne, die in der Regel zu höheren Beiträgen führen.
Für Großbritannien-Reisende wird ab dem 25. Februar die elektronische Einreisegenehmigung ETA ("Electronic Travel Authorisation") strikt kontrolliert. Die bereits seit April 2025 bestehende Pflicht wird nun konsequent durchgesetzt. Die Gebühr beträgt 16 Pfund (ca. 18 Euro), die Beantragung sollte mindestens drei Tage vor Reiseantritt erfolgen.
In Bulgarien endet am 1. Februar die Übergangsphase zur Euro-Einführung. Ab diesem Datum ist der Lew kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Für Touristen entfällt damit die Notwendigkeit, Landeswährung zu beschaffen.
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