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Die EU-Geldwäscheverordnung 2024/1624 führt erstmals eine verpflichtende Identitätsprüfung bei Barzahlungen ab 3.000 Euro in Deutschland ein. Die Regelung, die am 10. Juli 2027 in Kraft tritt, markiert einen Wendepunkt im deutschen Bargeldverkehr, der bislang weitgehend anonym abgewickelt werden konnte.
Die neue Verordnung betrifft sämtliche gewerblichen Transaktionen mit Bargeld ab dem Schwellenwert. Händler, Dienstleister und andere Verpflichtete müssen künftig bei solchen Zahlungen:
"Bei Verdachtsmomenten oder erhöhtem Risiko können zusätzliche Prüfmaßnahmen erforderlich werden", erklärt ein Compliance-Experte der Finanzaufsicht.
Für Verbraucher bedeutet die Neuregelung konkret: Wer ab Juli 2027 mehr als 3.000 Euro in bar bezahlen möchte, muss seinen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationsdokument vorlegen. Die Anonymität bei größeren Bargeldgeschäften entfällt damit vollständig.
Die Aufbewahrungsfrist für die erhobenen Daten beträgt standardmäßig fünf Jahre nach Abschluss der Transaktion oder Geschäftsbeziehung. In Ausnahmefällen können Behörden eine Verlängerung anordnen, wobei die Verordnung hier klare Grenzen setzt.
Die Maßnahme ist Teil der europaweiten Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit der einheitlichen Obergrenze von 3.000 Euro harmonisiert die EU die bislang unterschiedlichen nationalen Regelungen und schafft einen einheitlichen Standard im gesamten Wirtschaftsraum.
Die Verordnung stellt einen Kompromiss dar zwischen dem Interesse an Anonymität bei Bargeldtransaktionen und dem Bedürfnis nach effektiver Bekämpfung von Finanzkriminalität.
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