Magazin

Aktuelles aus Wirtschaft & Finanzen

Bleiben Sie informiert über die wichtigsten Entwicklungen in Wirtschaft, Märkten und Geldpolitik – verständlich erklärt und mit Relevanz für Ihren Alltag und Ihre Finanzen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Mieter mit der Untervermietung von Wohnraum keinen Profit erzielen dürfen. Im verhandelten Fall hatte ein Berliner Mieter von seiner Untermieterin 962 Euro verlangt, während er selbst nur 460 Euro Kaltmiete zahlte - eine Differenz von mehr als 100 Prozent.

Grundsatzentscheidung mit Signalwirkung

Die Karlsruher Richter stellten unmissverständlich klar, dass die Untervermietung nicht als Geschäftsmodell zur Gewinnerzielung genutzt werden darf. Zwar sei die teilweise oder vollständige Weitervermietung von Wohnraum grundsätzlich zulässig, jedoch müsse die verlangte Untermiete in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptmiete stehen.

"Wer Wohnraum lediglich 'durchreicht', darf daraus kein lukratives Geschäftsmodell machen", lautet die Kernaussage des Urteils, das besonders auf angespannten Wohnungsmärkten Relevanz entfaltet.

Räumungsklage bestätigt

Das Landgericht Berlin hatte den Hauptmieter bereits zur Räumung verurteilt. Der BGH bestätigte diese Entscheidung, womit das Urteil rechtskräftig wurde (Az. VIII ZR 228/23). Die Vermieterin hatte zunächst gekündigt und musste anschließend klagen, da eine Kündigung allein nicht automatisch zum Auszug verpflichtet.

Zulässige Aufschläge bei Untervermietung

Grundsätzlich können bei Untermietverhältnissen durchaus höhere Mieten als die Hauptmiete verlangt werden. Zuschläge für Möblierung, Internetanschluss, Stromkosten oder zeitlich befristete Nutzung können den Mietpreis legitim erhöhen. Der betroffene Mieter hatte argumentiert, die Wohnung vollständig ausgestattet überlassen zu haben - mit Fernseher, Soundanlage, Geschirrspüler und Waschmaschine.

Der Deutsche Mieterbund bestätigt, dass derzeit keine verbindlichen Berechnungsmodelle für Möblierungszuschläge existieren. Das Bundesjustizministerium plant jedoch entsprechende gesetzliche Regelungen.

Marktrelevanz und Folgen

Das Urteil dürfte erhebliche Auswirkungen auf den Untermietmarkt haben. Hauptmieter, die ihre Wohnung etwa während eines Auslandsaufenthalts untervermieten, müssen künftig genauer kalkulieren. Vermieter erhalten mehr Kontrollmöglichkeiten bei der Weitervermietung ihrer Immobilien.

Für Untermieter bedeutet die Entscheidung einen wichtigen Schutz vor überhöhten Mietforderungen. Der BGH machte deutlich, dass Aufschläge zwar möglich, aber stets sachlich begründbar und verhältnismäßig sein müssen. Eine nahezu verdoppelte Miete lasse sich durch Zusatzleistungen "regelmäßig nicht rechtfertigen", so das Gericht.

© 2025 Wirtschaft und Finanzen | Designed by Hurricane Media