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Der aktuelle Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels zur Abschaffung des Teilzeitrechts hat die Debatte um flexible Arbeitszeitmodelle neu entfacht. Während mehr als die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten laut einer YouGov-Umfrage von 2025 lieber in Teilzeit arbeiten würde, soll der Rechtsanspruch künftig möglicherweise nur noch bei besonderen Begründungen wie Kindererziehung oder Pflegeaufgaben gelten.
Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit ist an klare Voraussetzungen geknüpft:
"Sind beide Bedingungen erfüllt, können Beschäftigte eine dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit beantragen", erläutert Volker Görzel vom Verband der deutschen Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).
Neben der unbefristeten Teilzeit existieren zwei weitere Modelle:
Brückenteilzeit: Ermöglicht eine Arbeitszeitverkürzung für ein bis fünf Jahre
Teilzeit in Elternzeit: Ähnliche Voraussetzungen wie bei unbefristeter Teilzeit
Ein wirksamer Teilzeitantrag muss:
"Fehlen diese Angaben, ist der Antrag unwirksam", warnt Görzel.
Arbeitgeber können Teilzeitanträge nicht willkürlich ablehnen:
Die Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit gestaltet sich je nach Modell unterschiedlich:
Karriere-Coach Bernd Slaghuis empfiehlt eine umfassende Bestandsaufnahme:
Die Art der Kommunikation kann entscheidend sein:
"Ein motivierter, erholter Mitarbeiter an vier Tagen ist wertvoller als ein überarbeiteter an fünf Tagen", betont Slaghuis.
Bei Ablehnung empfiehlt der Coach, nach Kompromissmöglichkeiten zu fragen oder die langfristige Unternehmenszugehörigkeit zu überdenken, falls der Arbeitgeber sich weder gesprächs- noch kompromissbereit zeigt.
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