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Der aktuelle Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels zur Abschaffung des Teilzeitrechts hat die Debatte um flexible Arbeitszeitmodelle neu entfacht. Während mehr als die Hälfte der Vollzeitbeschäftigten laut einer YouGov-Umfrage von 2025 lieber in Teilzeit arbeiten würde, soll der Rechtsanspruch künftig möglicherweise nur noch bei besonderen Begründungen wie Kindererziehung oder Pflegeaufgaben gelten.

Wann besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeit?

Der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit ist an klare Voraussetzungen geknüpft:

  • Betriebsgröße: Erst ab 16 Beschäftigten besteht ein Rechtsanspruch
  • Betriebszugehörigkeit: Mindestens sechs Monate im Unternehmen
  • Antragsfrist: Drei Monate vor gewünschtem Beginn

"Sind beide Bedingungen erfüllt, können Beschäftigte eine dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit beantragen", erläutert Volker Görzel vom Verband der deutschen Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Befristete Teilzeitoptionen

Neben der unbefristeten Teilzeit existieren zwei weitere Modelle:

  1. Brückenteilzeit: Ermöglicht eine Arbeitszeitverkürzung für ein bis fünf Jahre

    • Uneingeschränkter Anspruch nur in Betrieben mit über 200 Mitarbeitern
    • In Unternehmen mit 46-200 Beschäftigten gilt eine Quotenregelung (ein Antrag pro 15 Mitarbeiter)
  2. Teilzeit in Elternzeit: Ähnliche Voraussetzungen wie bei unbefristeter Teilzeit

Formale Anforderungen für den Teilzeitantrag

Ein wirksamer Teilzeitantrag muss:

  • Schriftlich oder per E-Mail erfolgen
  • Die gewünschte Stundenzahl enthalten
  • Bei Brückenteilzeit auch die gewünschte Dauer angeben
  • Idealerweise die Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage vorschlagen

"Fehlen diese Angaben, ist der Antrag unwirksam", warnt Görzel.

Ablehnungsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Arbeitgeber können Teilzeitanträge nicht willkürlich ablehnen:

  • Gesprächspflicht: Der Arbeitgeber muss mit dem Arbeitnehmer über dessen Wunsch sprechen
  • Ablehnungsgründe: Nur bei schwerwiegenden betrieblichen Gründen möglich
  • Beweislast: Der Arbeitgeber muss nachvollziehbar darlegen, warum die Teilzeit Organisation und Arbeitsabläufe wesentlich beeinträchtigen würde
  • Reaktionsfrist: "Reagiert er nicht innerhalb eines Monats, gilt der Antrag automatisch als genehmigt", so Görzel

Rückkehr zur Vollzeit

Die Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit gestaltet sich je nach Modell unterschiedlich:

  • Nach Brücken- oder Elternteilzeit: Automatische Rückkehr zur vorherigen Stundenzahl
  • Nach unbefristeter Teilzeit: Arbeitgeber müssen Aufstockungswünsche bei neuen Stellen zwar bevorzugt berücksichtigen, die rechtliche Durchsetzung ist jedoch schwierig

Strategische Überlegungen vor dem Teilzeitantrag

Karriere-Coach Bernd Slaghuis empfiehlt eine umfassende Bestandsaufnahme:

  • Finanzen: Nettogehalt, Lebenshaltungskosten, reduzierte Rentenansprüche und Arbeitslosengeld
  • Karrierefolgen: "In manchen Unternehmen ist Teilzeit immer noch ein Karrierekiller"
  • Familiäre Abstimmung: Berufliche Pläne des Partners, finanzielle Auswirkungen, Zeitnutzung

Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Die Art der Kommunikation kann entscheidend sein:

  • Vorbereitendes Gespräch vor dem formellen Antrag
  • Sachliche Darstellung der Gründe
  • Aufzeigen der Vorteile für den Arbeitgeber
  • Durchdachte Lösungsvorschläge präsentieren

"Ein motivierter, erholter Mitarbeiter an vier Tagen ist wertvoller als ein überarbeiteter an fünf Tagen", betont Slaghuis.

Bei Ablehnung empfiehlt der Coach, nach Kompromissmöglichkeiten zu fragen oder die langfristige Unternehmenszugehörigkeit zu überdenken, falls der Arbeitgeber sich weder gesprächs- noch kompromissbereit zeigt.

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