Aktuelles aus Wirtschaft & Finanzen
Bleiben Sie informiert über die wichtigsten Entwicklungen in Wirtschaft, Märkten und Geldpolitik – verständlich erklärt und mit Relevanz für Ihren Alltag und Ihre Finanzen.
Bleiben Sie informiert über die wichtigsten Entwicklungen in Wirtschaft, Märkten und Geldpolitik – verständlich erklärt und mit Relevanz für Ihren Alltag und Ihre Finanzen.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) weist darauf hin, dass freiwillige Beitragszahlungen für das Jahr 2025 nur noch bis zum 31. März 2026 möglich sind. Diese Option richtet sich besonders an Selbstständige und Personen mit Lücken in ihrer Erwerbsbiografie, die ihre Rentenansprüche gezielt aufbauen oder erhöhen möchten.
Die Beitragszahlungen können flexibel gestaltet werden: Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 112,16 Euro, während der Höchstbeitrag bei 1.497,30 Euro liegt. Die Auswirkung auf die spätere Rente ist unmittelbar proportional zur Einzahlung. Bei Zahlung des Mindestbeitrags für ein Jahr steigt die monatliche Rente um 5,68 Euro, bei Höchstbeitragszahlung um 79,63 Euro.
"Wer ein Jahr lang Beiträge in Höhe des Durchschnittsverdienstes zahlt, erhält einen Rentenpunkt. Dieser erhöht die monatliche Rente dauerhaft um 40,79 Euro", erläutert die DRV.
Entscheidend für potenzielle Einzahler ist die Differenzierung zwischen freiwilligen und Pflichtbeiträgen. Freiwillige Beiträge wirken sich zwar positiv auf die Altersrente aus und werden für die erforderlichen Wartezeiten angerechnet, bieten jedoch keinen umfassenden Schutz:
"Für zusätzliche Absicherungen wie Erwerbsminderungsrente oder bestimmte Reha-Leistungen verlangt der Gesetzgeber in der Regel Pflichtbeiträge", betont die Rentenversicherung. Selbstständige haben alternativ die Möglichkeit, sich auf Antrag pflichtversichern zu lassen, was einen umfassenderen Schutz bietet.
Berechtigt zur freiwilligen Beitragszahlung sind Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht versicherungspflichtig sind. Auch Deutsche im Ausland und Bezieher vorgezogener Altersrenten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können von dieser Option Gebrauch machen.
Bei der Überweisung müssen Versicherungsnummer, der Verwendungszweck "freiwillige Beiträge" sowie der betreffende Zeitraum angegeben werden. Derzeit nutzen rund 210.000 Versicherte diese Möglichkeit.
Für eine umfassende Beratung zu individuellen Vorsorgeoptionen bietet die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Beratungsgespräche an.
© 2025 Wirtschaft und Finanzen | Designed by Hurricane Media
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung. Ok